Lebensversicherungen


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Abgeschickt von Harry am 15 Dezember, 2007 um 17:52:54

Hallo,es wurde bezweckt,günstig ein Nebenhaus(DHH)zu erwerben.Bank stimmte zu,abgetr.4LV zum Erwerb freizugeben. Die 4LV dienten zur Sicherung der bereits vorh. DHH.Zusätzl.sind 100.000€ Grundschuld eingetr.Man versprach,es wäre kein zusätzl. Eintrag mehr nötig,da die vorhandene Grundsch.den noch verbl.Rest des Immobiliendarl.decken würde.Es wurde die ordentl. Kündigung mit Unterschr.an die Versich.gesandt.(Rückkaufswerte reichen für Kauf aus)Bestätigung der Kündigung von Versicherung kam. Jetzt plötzlich will die Bank doch eine Eintragung,aber in die bestehende DHH. Denn sie sagen, beide Häuser wären jetzt eins.Es soll aber keine Eintragung sein!!!
Kann die Bank ohne Unterschrift die Kündigung der LV wieder aufheben? Kann man sich weigern, eine Eintragung zuzulassen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.




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