Re: Haftpflichtschaden?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 03 Dezember, 2007 um 10:28:07

Antwort auf: Haftpflichtschaden? von Stefan am 29 November, 2007 um 20:08:01:

Hallo Stefan,

eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn einem Dritten ein Schaden "aus Versehen" zugefügt worden ist. Häufigstes Beispiel: Normaler Verkehrsunfall (z.B. Auffahrunfall wg. verspäteter Reaktion..).
Wenn jemand etwas absichtlich (vorsätzlich) macht, z.B. Grafitti an die Wände schmieren oder Lärchendielen bunt anmalen ( :-) ), tritt schon deshalb keine Haftpflichtversicherung ein (Vorsatzklausel).
Außerdem ist in den meisten Haftpflichtversicherungen auch noch eine Klausel, wonach "Mietsachschäden" ausgeschlossen sind. Also selbst dann, wenn der Farbeimer auf der Terrasse heruntergefallen wäre und die Lärchendielen mit Farbe bedeckt hätte, würde die haftpflichtversicherung nicht eintreten.
Eine ganz andere Frage ist es natürlich, ob dem Vermieter deswegen überhaupt Schadenersatzansprüche zustehen bzw. ob eine Kündigung des Mietvertrages hierauf gestützt werden kann.... Das ist aber nicht Thema dieses Forums.
Gruß
Arne Grußendorf



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