Re: Diebstahl Navi aus Auto Teilkasko ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Versicherungsmakler Sch. am 01 Dezember, 2007 um 09:17:54:

Antwort auf: Re: Diebstahl Navi aus Auto Teilkasko ? von Gast am 29 November, 2007 um 15:54:19:

: :
: : Zahlt bei Diebstahl eines Navis aus meinem Auto die Teilkasko ? Der Wagen stand 2 Stunden auf dem großflächigen Parkplatz bei IKEA und es wurde langsam dunkel und wir haben das Gerät bisher wie ein Radio eingeschätzt, was man ja auch nicht ausbauen muss.
: : Meine Frau habe den Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht so die Versicherung, und letztere müsse daher nicht zahlen.

: Ein Versicherungsschutz über die Fahrzeugversicherung besteht nur für fest eingebaute Systeme und oft auch nur für Audio-Geräte bis 2000 Euro pauschal. Mobile Navigationsgeräte müssen Sie beim Verlassen des Autos mitnehmen. Denn wie Mobiltelefone sind sie nicht mitversichert, wenn das Auto aufgebrochen und das Gerät gestohlen wird. Auch aus der Leistung der Hausratversicherung, die bei einfachem Diebstahl für außerhalb der Wohnung befindliche Gegenstände aufkommt, werden mobile Navigationsgeräte fast immer ausgeschlossen sein. Versicherungsbedingungen lesen und ggfs. mal eine Erstberatung zum Festpreis beim Anwalt nutzen.

Radio und andere Unterhaltungsgeräte sind in der Teilkasko gegen Diebstahl nur soweit beitragsfrei mitversichert, wie es die Bedingungen vorsehen. Der Wert reicht – je nach Versicherer – von 1000 bis 5000 Euro. Übersteigt der Wert diese Pauschale, läßt er sich meist gegen Zuschlag extra versichern. Das kostet etwa acht bis zehn Euro pro 1000 Euro Deckungssumme. Entschädigung erfolgt dann für die Montagekosten und nach der Schwacke-Radioliste, die die Wertverluste transparent macht.
Grundsätzlich gilt der Kfz-Versicherungsschutz nur für festverbautes Sonderzubehör, nicht aber für Zubehör, bei dem nur die Halterung verschraubt ist – daher gilt hier: Handys und mobile Navigationsgeräte sollten daher immer mitgenommen werden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]