Schmerzensgeld bei Morddrohung und leichter Körperverletzung


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Abgeschickt von Schwarz am 18 September, 2007 um 21:45:54:

Schmerzensgeld bei Morddrohung und leichter Körperverletzung!?

Hallo,

mit was muss jemand rechnen, der jemanden vor zeugen vorsätzlich geschlagen hat und gesagt hat, dass er ihn umbringt wenn dieser zur Polizei geht?

kommt es drauf an, wie die verletzung aussieht?

zivilrechtlich kann man ihn auf schmerzensgeld verklagen!?

strafrechtlich kümmert sich die staatsanwaltschaft um ihn!?

inwieweit ist die äußerung, dass er ihn umbringt, relevant?

zeuge hat alles gesehn und der Polizei vorort ausgesagt!

bitte um eure antworten.

vielen dank im voraus.





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