Ordentliche Kündigung der KFZ-Vers. durch Versicherer


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Abgeschickt von Thomas am 31 August, 2007 um 16:14:47:

Ich habe mal eine Frage:
Meine KFZ-Versicherung hat mir eine odentliche Kündigung zum Ende des Jahre ausgespochen. Grund hierfür ist, dass ich nach Empfinden der Versicherung, diese über Gebühr in Anspruch genommen habe (es war ein Unfall in 4 Jahren).
Wie dem auch sei, ich wollte eh von dieser Versicherung weg, da Sie mir zu teuer geworden ist.
Nun sagte mir ein Kollege, dass ich unter Umständen ein Problem bekommen könnte, eine neue Versicherung zu finden, da ich von dem alten Versicherer gekündigt worden bin und es wohl bei den Versicherungen eine "schwarze Liste" gibt, ähnlich wie die Schufa.
Er meinte nun, ich soll gegen diese Kündigung Einspruch erheben und dann selbst kündigen - das sollte funktionieren.
Jetzt meine Frage. Die Kündigung ist ja eine ordentlich - nicht außerordentlich. Normalerweise muss ja auf dem Kündigungsschreiben auch der Hinweis mit der Einspruchsfrist stehen - ist aber nicht so. Kann ich dann trotzdem so wiedersprechen?
Muss ich das überhaupt? Denn ich war der Meinung, dass ich nur in diese Liste komme, wenn die Versicherung mir außerordentlich kündigt.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation?





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