Re: Keine Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 17 August, 2007 um 15:02:36

Antwort auf: Keine Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung von Interessierte32 am 17 August, 2007 um 09:14:47:

Hallo,
die Rechtsschutzversicherung kann die Übernahme der Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht mit der Begründung verweigern, der Versicherungsfall sei vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn des versicherungsschutzes eingetreten, weil als Versicherungsfall der Schadenfall selbst, also die Verletzungen Ihrer Tochter bei der Geburt angesehen werden muss. Das war das Ereignis, das den Schaden verursacht hat.
Weder die Zeugung, noch die Schwangerschaft ließen einen solchen Schadeneintritt erwarten oder auch nur wahrscheinlich erscheinen.
Der BGH (nachzulesen auf www.bundesgerichtshof.de hat unter der dort zu findenden Entscheidung
25. September 2002 IV ZR 248/01 ein bisschen was dazu definiert. Vielleicht hilft das Zitat, auch wenn der Fall etwas anders lag.
Der Rechtsschutzversicherer kann ja auch nicht argumentieren, nicht eintrittspflichtig zu sein, wenn sich auf der Fahrt vom Krankenhaus nach Hause ein Verkehrsunfall ereignet hätte.
Rechtlich gesehen ist das das Gleiche, nur hier war es ein "Geburtsunfall".

Grüße
Arne Grußendorf




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