Re: Autodiebstahl Kaskoversicherung


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Abgeschickt von Gast am 20 April, 2004 um 14:44:13:

Antwort auf: Autodiebstahl Kaskoversicherung von Andreas am 08 April, 2004 um 09:41:13:

Den Schlüssel irgendwo im Büro liegenzulassen wird in der Rechtsprechung stets als Grund gesehen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Sehe in derartigen Fällen wenig Chancen.




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