Re: schadenfreiheitsrabatt


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Abgeschickt von carsten assenmacher am 11 Juni, 2007 um 13:46:16

Antwort auf: schadenfreiheitsrabatt von Rüdiger am 23 Mai, 2007 um 16:02:21:

: Hallo,

: ich hatte im Jahre 2002 einen Zweitwagen angemeldet mit dem ich 2002 einen Unfall hatte. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich in SF 22. Der Wagen wurde im November desselben Jahres abgemeldet und verschrottet. Im November kam auch die Mitteilung der Versicherung, dass ich ab 2003 in Sf 17 zurückgestuft würde.
: Einen Zweitwagen habe ich dann nicht mehr angemeldet sondern wollte aufgrund persönlicher Umstände noch etwas warten. Jetzt will mir die Versicherung bei einer Neuanmeldung die SF 17 nicht mehr geben. Wie verhält sich das? Laut Antwort im Forum bauen sich die Schadenfreieheitsstufen erst nach Ablauf des 7. Jahres langsam ab.
: Für eine positive Antwort wäre ich dankbar.

: Mit freundlichen Grüßen

Hallo Rüdiger,

mittlerweile gibt es keine einheitlichen Regelungen hinsichtlich der Tarifbestimmungen, hier zum Rückstufung. Insoweit sind derartie Aussagen im Forum mit Vorsicht zu geniessen. Bei einigen Anbietern wird so wie von Dir skizziert vorgegenagen. Andere sehen bereits eine weitere Rückstufung ab nach dem ersten "Ruhejahr" vor.

Das heißt die Tarifbestimmung (Nr.18 i.a.R.) Deines Vertrages gründlich nachlesen!
Gruß
Carsten



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