Re: AVB


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 27 Maerz, 2007 um 18:02:03

Antwort auf: AVB von Olga am 27 Maerz, 2007 um 16:07:02:

Hallo,
kurz und bündig, naja:
Versicherungsverträge vor der sogenannten Deregulierung im Jahre 1994 wurden auf der Basis einheitlicher, vom (damaligen) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigter AVB abgeschlossen. Die waren alle gleich! Es gibt natürlich heute noch alte Verträge, denen diese Bedingungen zugrundeliegen.

Seit der Deregulierung besteht diese Genehmigungspflicht n i c h t mehr.
Im Prinzip kann jeder Versicherer mit eigenen, selbst gestrickten Bedingungen arbeiten. Die Versicherer tun dies auch.
Wenn man Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag prüft, muss man erst einmal klären, w e l c h e AVB Vertragsbestandteil geworden sind. Dann muss man prüfen, ob das, was da drinsteht, w i r k s a m ist. Neue AVB sind ganz normale Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Versicherer (= Verwender) gestellt werden und nach den Vorschriften der §§ 305 ff BGB überprüfbar sind.

In Kommentaren und Büchern wird oft auf "Musterbedingungen" Bezug genommen, die aber nicht so vereinbart worden sein müssen.

Die heutigen AVB wurden und werden ständig aus den damals verbindlichen und genehmigten AVB weiterentwickelt. Wenn der Bundesgerichtshof mal wieder eine Klausel kippt, z.B. wegen Intransparenz, wie kürzlich einen neue Klausel eines Versicherers, in der es um die Mehrwertsteuererstattúng in der Kaskoversicherung ging, dann überlegt man sich beim Versicherer eben etwas Neues.

Die AVB konkretisieren das Leistungsversprechen des Versicherers.
In einer Risiko-Lebensversicherung ist man z.B. nicht gegen das Lebensrisiko versichert, wie man meinen könnte, sondern in den AVB steht, wie das gemeint ist (Versicherungsfall ist z.B. der Tod)
Und so weiter...

Das war die halbe Diplomarbeit, oder ;-)

Viel Spaß noch in Moskau!

Gruß
Arne Grußendorf



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