Re: zurückgewiesene Kündigung


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Abgeschickt von Marcus am 05 Januar, 2007 um 18:23:12:

Antwort auf: Re: zurückgewiesene Kündigung von jenny am 01 Dezember, 2006 um 19:58:58:

:Sorry, aber da stehst Du völlig auf dem Schlauch m.E.

Vergleiche hierzu diverse Urteil und insbesondere den § 130 des BGB "Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht." und nicht wann Sie dessen Verfügungsbereich verlassen hat !





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