kfz-haftpflichtversicherung


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Abgeschickt von babs Schneider am 27 Dezember, 2006 um 13:51:56

hallo!
mal angenommen, der Halter eines Kfz ist nicht Versicherungsnehmer dieses Kfz. Der Versicherungsnehmer nutzt das Kfz für sich, für gewerbliche Zwecke.Er gibt gegenüber dem Halter auch an, er würde das Kfz versichern. Der Versicherungsnehmer lässt sich auch eine Doppelkarte von der Versicherung zusenden um es gemeinsam mit dem Halter, auf Namen des Halters zuzulassen. Der Versicherungsnehmer zahlt jedoch nie die Prämien. Nun mal angenommen, die Versicherung wendet sich an den Halter des Kfz und fordert von ihm die ausstehenden Versicherungsbeiträge. Geht das? Darf sich die Versicherung gleich an den Halter wenden? Der Versicherungsnehmer hat nie einen Versicherungsvertrag unterschrieben nachdem er die Doppelkarte erhalten hatte.Der Halter hatte jedoch erst recht noch NIE Kontakt zu besagter Versicherung und ist, verständlicher Weise, absolut überrascht, nach geraumer Zeit Post von der Versicherung mit Inhalt der Forderung zu erhalten.
Liebe Grüße
B. Schneider




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