Re: Rücktritt des Versicherers


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 06 November, 2006 um 16:58:22

Antwort auf: Rücktritt des Versicherers von Master am 02 November, 2006 um 18:37:20:

Hallo,
die Beitragsnachforderung ist doch nur konsequent.Wenn die Rücktrittserklärung wieder zurückgenommen wurde ist das so, als wurde sie nie ausgesprochen. Der Vertrag war also o h n e Unterbrechung wirksam. Wären Heilbehandlungskosten angefallen, hätte die Versicherung sie vertragsgemäß erstatten müssen. Aber auch die Beiträge müssen ohne Unterbrechung weitergezahlt werden. Die Beiträge werden schließlich für den Versicherungsschutz gezahlt, und nicht für tatsächlich angefallene Kosten.
Gruß
Arne Grußendorf




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