Finanzdienstleistungsaufsicht zwingt Lebensversicherer ?


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Abgeschickt von H.Winkel am 24 Oktober, 2006 um 15:51:55

Nach einem mir vorliegenden Zeitungsbericht will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Wege der so genannten «Missstandsaufsicht» dafür sorgen, dass Lebensversicherer die Urteile des Bundesgerichtshofes zum Mindestrückkaufwert bei vorzeitig gekündigten Verträgen umsetzen. Die Gesellschaften sollen so dazu gezwungen werden, noch ausstehende Beträge an frühere Kunden auszuzahlen. Zu diesem Zweck hat die Bundesanstalt bereits an alle in Deutschland tätigen Lebensversicherungen einen Fragebogen geschickt. Lohnt es sich also zu warten oder gerät man so in eine Verjährungsfalle ? Wie lang ist die Verjährung ?



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