Re: KFZ Diebstahl Beginn der 4Wochenfrist?


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Abgeschickt von Ludwig am 04 Oktober, 2006 um 12:22:28:

Antwort auf: KFZ Diebstahl Beginn der 4Wochenfrist? von Markus am 27 September, 2006 um 16:28:49:

: Hallo

: Wann beginnt die 4Wochenfrist? Ab Tag der Meldung bei der Versicherung und ab Eingang der ausgefüllten! Schadensanzeige beim Bearbeiter.Mit Postwegen liegen fast 9Tage dazwischen und wir sind z.ZT. Ziemlich ,,eingeschrenkt" ohne Auto.Gibt es da Fristen?

: Danke


Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)Kaskoversicherung zuständig. Was die Versicherung im Einzelnen ersetzt, ist in Ihrem Versicherungsvertrag klar geregelt. Grundsätzlich ersetzt die Versicherung bei einem Diebstahl des Fahrzeugs den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Autos abzüglich eines vertraglich vereinbarten prozentualen Abschlages sowie einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Das sollte alles unzweifelhaft Ihren Versicherungsbedingungen und den Vertragsunterlagen zu entnehmen sein.
Erst wenn sämtliche Unterlagen (Schadensmeldung, Anzeige, Kopie des Kfz-Briefs, Kfz-Schein, alle Autoschlüssel) beim Versicherer sind, beginnt die vierwöchige Wartefrist, nach der der Schaden üblicherweise reguliert wird. manchmal ist auch ein Monat in den Bedingungen vermerkt.





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