Re: Autodiebstahl


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Abgeschickt von Torsten Degel am 29 September, 2006 um 08:30:54

Antwort auf: Re: Autodiebstahl von Arne Grußendorf am 28 September, 2006 um 15:07:11:

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ich versuche da mal einwenig tiefer zu gehen.
Den belieferten Kunden kann ich zu 80% festmachen, da der Fundort der LKW-Papiere in der Nähe von dem Kunden war. Die Zeit in der ich Be- und Entladen habe, kann ich per Fartenschreiber nachweisen. Da ich auf der Ladefläche die Ware hin und her geschoben habe, kann ich die genaue Dauer des wegbleiben vom LKW nicht nachweisen. Ich den denke der Vorfall muß sich gegen 8:20 Uhr abgespielt haben. Meine Chefin, welche vom Finder der LKW-Papiere angerufen wurde, informierte mich so gegen 12:30 Uhr über den Fund. Da bemerkte ich auch das Fehlen meines Rucksackes. Ne 1/2 Stunde später bekam ich die Info, daß mein Auto weg war. Der Beamte, der den Diebstahl aufnahm, versuchte Fingerabdrücke an der geöffneten Seibe zu nehmen aber wegen der Hitze war dies nicht möglich. Laut der Lage der "sichtbaren" Fingerabdrücke war er Meinung, daß da jemand durch den ca. 10 cm Schlitz sich zu schaffen gemacht habe. Ich weiß, es ist sehr undurchsichtig und ich kann mir diese Sache auch nicht zu 100%iger Zufriedenheit erklären. Wie eiskalt kann man nur sein, daß man unter Umständen bei dieser Aktion von mir oder anderen gesehen bzw. erwischt werden kann?!
MFG
Torsten Degel

:
: Hallo,
: man kann zweierlei tun, nämlich die Entscheidung der Versicherung akzeptieren oder sie gerichtlich überprüfen lassen.
: Die Rechtslage zu beurteilen ist schwieriger, da es eben darauf ankommt, ob der konkrete Fall vom Gericht als grob fahrlässig herbeigeführt beurteilt wird oder nicht. Für eine konkrete Beurteilung reicht der geschilderte Sachverhalt nicht aus. Wurde durch das geöffnete Beifahrerfenster in den Lkw eingestiegen? Wann wurde das Fehlen des Rucksacks und der Pkw-Schlüssel bemerkt?
: In diesem Forum wurde schon öfter über grobe Fahrlässigkeit diskutiert. Eine Faustregel hat sich bewährt: wenn man einem unbeteiligten Dritten den Fall erzählt, und der fasst sich an den Kopf und stöhnt: "...wie kann man nur....", dann spricht viel für grobe Fahrlässigkeit.
: Wenn man sagt, hier liegt zwar ein Sorgfaltsverstoß vor, aber sooo schlimm war das auch nicht, istz es einfache Fahrlässigkeit und die Versicherung muss zahlen. Ich persönlich würde zu letzterem tendieren, aber es íst auch die andere Meinung vertretbar (gell AEG? vgl.Forumseintrag weiter unten ;-))

: Ich persönlich würde wohl einen Prozess riskieren.
: Gruß
: Arne Grußendorf

:
: : Hallo,
: : mir wurde bei Lade- und Auslieferungstätigkeiten aus meinem Firmen-LKW neben den Papieren des LKW´s auch mein Rucksack mit den Schlüsseln meines Privatautos gestohlen. Er lag hinter dem Sitz. Der LKW war abgeschlossen, nur das Beifahrerfenster war ca. 10 cm offen( wegen der enormen Temperaturen ca. 32 Grad). Ich war ca. 3 Minuten vom LKW weg.
: : Während ich weiter gearbeitet habe, ist mir mein Auto vor der Firma gestohlen worden. Meine Versicherung zahlt nun nicht und beruft sich auf "grobe Fahrlässigkeit"!
: : Was kann man tun, wie ist die Rechtslage?
: : Danke




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