Re: Totalentwendung KFZ


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 26 September, 2006 um 09:52:08

Antwort auf: Totalentwendung KFZ von freddy am 25 September, 2006 um 11:47:24:

Hallo Freddy,
was ist die Lieblingsantwort des Juristen? "Es kommt darauf an".
Ich würde wie folgt argumentieren:
Die Versicherung darf die Entschädigung nur dann berechtigterweise ablehnen, wenn der Versicherungsfall i n f o l g e grober Fahrlässigkeit eingetreten ist, also hier deswegen, w e i l der Ersatzschlüssel im Handschuhfach lag. Beweispflichtig hierfür ist die Versicherung!! Wenn also der Zweitfreund ;-) der Freundin von den Gewohnheiten mit dem Schlüssel wußte und mithilfe oder wegen des Schlüssels im Handschuhfach das Auto geklaut hat, lag grobe Fahrlässigkeit vor, die ursächlich oder kausal für die Entwendung war und die Versicherung ist leistungsfrei. Wenn das Auto geklaut wurde, ohne das der Täter zunächst von dem Schlüssel wußte, ist die Versicherung eintrittspflichtig. Da die Versicherung die Beweislast trägt, hat die Freundin gute Karten.
Also: Fachanwalt für versicherungsrecht beauftragen und los... ;-)

Gruß
Arne Grußendorf

: Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen!
: Zum konkreten Fall: Meine Freundin hat den Zweitschlüssel des PKW's im Handschuhfach deponiert und abgeschlossen, weil sie es sowohl für Ersatz als auch weil sie einen großen Schlüsselbund hat und dies nicht immer tragen wollte. Beim Einsteigen holte sie den einzelnen Schlüssel raus und tat den Schlüsselbund da rein, und wenn sie nach Haus kam, wieder umgekehrt. Am jenem morgen, wo sie früh aus dem Haus raus wollte, fand sie das Fahrzeug vor der Haustür nicht mehr wieder!
: Die Versicherung hat den Fall abgelehnt aufgrund grober Fahrlässigkeit. Was kann ich tun? Gibt's den änliche Rechtsprechungen oder Fälle, wo andere Vers. geleistet haben?
: Dank im voraus!!!





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