Re: Einbruchdiebstahl - Fehler in pol. Ermittlungsakte - was tun ?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 13 September, 2006 um 15:21:40

Antwort auf: Einbruchdiebstahl - Fehler in pol. Ermittlungsakte - was tun ? von Romina am 10 September, 2006 um 16:09:11:

Die Polizeiakte allein ist nicht der Weisheit letzter Schluss und gerade die Gerichte erleben es öfter, dass Fehler in den Ermittlungsakten vorhanden sind.
Das Gericht muss zu einer Überzeugung gelangen, was tatsächlich passiert ist und dies dann rechtlich bewerten.
Es kann durchaus zur Überzeugungsfindung beitragen, wenn Zeugen bestätigen können, was sie wann bezüglich der Tür oder Einbruchspuren wahrgenommen haben. Die Polizei wird ihre Akte kaum korrigieren und man muss damit rechnen, das auch die Polizeibeamten als Zeugen benannt werden. Es macht mehr Sinn, sie erst dann im Prozess mit den Fehlern zu konfrontieren und ihnen die Aussagen der anderen Zeugen vorzuhalten als jetzt zu versuchen, eine Korrektur des Akteninhalts zu erreichen.


: Hausratversicherung verweigert Zahlung bei nächtlichen Einbruchdiebstahl in Dachgeschoßwohnung wg. abgeblicher grober Fahrlässigkeit durch angekippte Terrassentür. Kein Wunder - denn in der uns nun vorliegenden pol. Ermittlungsakte stehen seltsame Ausführungen der Polizei : "Keine Einbruchspuren erkennbar - Türgriffschloss soll bereits vorher schon defekt gewesen sein .. " ?? Objektiv ist der Türrahmen der Tür an verschiedenen Stellen durch das Aufhebeln erkennbar beschädigt worden - die Tür bzw. das Türschloss haben vorher einwandfrei funktioniert. Nach dem Einbruch war das Schloss komplett beschädigt und mußte durch Handwerker vollständig ausgetauscht werden. Was kann man gegen solche objektiven Fehler der Polizei unternehmen ? Handwerker, Putzfrau und Freundin in den Zeugenstand ? Was ist sinnvoll ?





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