Einbruchdiebstahl - Fehler in pol. Ermittlungsakte - was tun ?


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Abgeschickt von Romina am 10 September, 2006 um 16:09:11

Hausratversicherung verweigert Zahlung bei nächtlichen Einbruchdiebstahl in Dachgeschoßwohnung wg. abgeblicher grober Fahrlässigkeit durch angekippte Terrassentür. Kein Wunder - denn in der uns nun vorliegenden pol. Ermittlungsakte stehen seltsame Ausführungen der Polizei : "Keine Einbruchspuren erkennbar - Türgriffschloss soll bereits vorher schon defekt gewesen sein .. " ?? Objektiv ist der Türrahmen der Tür an verschiedenen Stellen durch das Aufhebeln erkennbar beschädigt worden - die Tür bzw. das Türschloss haben vorher einwandfrei funktioniert. Nach dem Einbruch war das Schloss komplett beschädigt und mußte durch Handwerker vollständig ausgetauscht werden. Was kann man gegen solche objektiven Fehler der Polizei unternehmen ? Handwerker, Putzfrau und Freundin in den Zeugenstand ? Was ist sinnvoll ?



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