Re: Benzinklausel in der Privat-Haftpflichtversicherung


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Abgeschickt von Martin am 05 September, 2006 um 11:59:04:

Antwort auf: Re: Benzinklausel in der Privat-Haftpflichtversicherung von Arne Grußendorf am 04 September, 2006 um 11:08:02:

: Nein ! Die Benzinklausel schließt Schäden aus, die "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, und nicht Schäden, die irgendwas mit einem Auto zu tun haben, auch wenn die Klausel weit ausgelegt werden muss.
: Wenn ich jemandem etwas zuwerfe und hierbei "aus Versehen" (also fahrlässig) etwas anderes treffe und beschädige, hafte ich. Meine Privat-Haftpflicht muss eintreten und kann sich jedenfalls nicht auf die "Benzinklausel" berufen, nur weil der geworfene Gegenstand ein Werkzeug oder der beschädigte ein Auto war.

Ein Hinweis zum Thema, wonach Sie mit einem guten Anwalt gute Chancen haben:
http://www.brennecke-partner.de/main.atm_ID=3404@Navtyp=0@Zur-Auslegung-der-%E2%80%9EBenzinklausel%E2%80%9C-in-der-Privathaftpflichtversicherung




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