Re: KFZ gestohlen : Versicherung !?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 22 August, 2006 um 10:10:05

Antwort auf: KFZ gestohlen : Versicherung !? von Alex am 10 August, 2006 um 18:07:47:

Hallo Alex,

in den meisten Versicherungsbedingungen (AKB) findet sich die Klausel, wonach die Entschädigung bei Entwendung des Pkw nicht vor Ablauf eines Zeitraums von einem Monat gezahlt werden muss. Würde der Pkw nämlich innerhalb dieses Zeitraums wieder aufgefunden, müsstest Du ihn zurücknehmen.

Ansonsten darf die Versicherung warten, bis sie die Gelegenheit zur Akteneinsicht in die Ermittlungsakte hatte. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich. Über einen netten Polizeibeamten ( und natürlich über einen Anwalt ) lässt sich zumindest in Erfahrung bringen, ob die Versicherung hierzu schon Gelegenheit hatte.

Falls ja und falls keine besonderen Umstände vorliegen, muss gezahlt werden.

Wegen der Steuer würde ich mal beim Finanzamt anrufen. Ich glaube, die wird anteilig zurückgezahlt, wie bei einem Fahrzeugverkauf.

Gruß,
Arne



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