Re: Lebensversicherung und Gerichtsstand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Advoskat am 29 September, 2004 um 23:17:47

Antwort auf: Lebensversicherung und Gerichtsstand von Gast am 27 September, 2004 um 17:38:04:

: Hallo,
: vielleicht kann mir jemand helfen.
: Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherungsnehmer ein Versicherungsagent ist? Wie kann man den § 48 VVG umgehen, um vor Ort klagen zu können?
: Muss der Bezugsberechtigten (Ehefrau des Verstorbenen) zugemutet werden, sich auswärtig einen Rechtsanwalt zu suchen?
: Anmerkung: es handelt sich um eine Lebensversicherung
: Vielen Dank vorab.

§48 VVG gilt bei Agenten definitiv nicht. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers, § 17 ZPO, oder einer Niederlassung, § 21 ZPO, falls diese einen Bezug zur Regulierung hat. Nur ein ausländischer Versicherer kann in der Regel nach EuGVÜ am Wohnort des Versicherten verklagt werden. Eine Klage am unzuständigen Wohnortgericht sollte man trotzdem versuchen, da viele Versicherer aus unternehmenspolitischen Gründen nicht allzu viele Klagen am Gericht ihres Hauptsitzes haben wollen, und deshalb die örtliche Unzuständigkeit nicht rügen.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]
icherungsrecht.de ]