Re: Unfall mit noch auf Verkäufer angemeldetem PKW


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Abgeschickt von Ojay am 23 Februar, 2006 um 12:49:32:

Antwort auf: Unfall mit noch auf Verkäufer angemeldetem PKW von Cyn am 08 Februar, 2006 um 17:15:09:

Bei einem Unfall der nach dem Verkauf und vor der Ummeldung passiert, springt zwar innerhalb der ersten 10 Tage tatsächlich die Versicherung des Vorbesitzers ein, holt sich dann aber die Summe glaub ich vom Käufer bzw. von dessen neuer Haftpflichtversicherung wieder. Der Verkäufer ist mit seiner Unterschrift (Datum + Uhrzeit) unmittelbar von sämtlichen verpflichzungen was das Fahrzeug angeht befreit. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach


: Hallo. Folgende Frage: Jemand verkauft seinen noch angemeldeten PKW, der am nächsten Tag vom Käufer umgemeldet werden soll. Es gibt auch einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem jedoch nicht darauf eingegangen wird, was im Falle eines Unfalls auf der Strecke vom Abholungsort bis zum Wohnort des Käufers passiert. Nun passiert ein Unfall (vor Ummeldung!) Der PKW läuft ja noch über die Versicherung des Verkäufers. Wer ist verpflichtet den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners zu begleichen bzw. die Mehrkosten durch den sinkenden Schadensfreiheitsrabatt zu tragen? Vielen Dank im voraus.





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