Re: Teilkasko und Schaden am Autospiegel


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Abgeschickt von Morpheus am 16 September, 2004 um 10:57:34

Antwort auf: Teilkasko und Schaden am Autospiegel von InaK79 am 02 September, 2004 um 21:12:29:

Hallo Ina,

ich bin selbst Versicherungskaufmann und kenne diesen Sachverhalt sehr gut. Da der Verursacher des Schadens Fahrerflucht begangen hat und du nur eine Teilkaskoversicherung hast, wird dir tatsächlich nur das Spiegelglas ersetzt! Falls du einen Selbstbehalt vereinbart hast, wird dieser jedoch noch abgezogen!

Die Versicherung kann sich natürlich weigern den Rest des Beschädigten Außenspiegels zu bezahlen. Die Aussage von der Versicherungsdame ist so nicht richtig, da man jederzeit zu jedem Fahrzeug einen Ersatzspiegel (Spiegelglas) besorgen kann und damit auch den Preis festlegen kann! Der Preis hierfür kann sich die Versicherung von einer Vertragswerkstatt nennen lassen!

Ich hätte dir folgenden Vorschlag:

Lass dir einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen (meist Kostenlos) und sende diesen an deine Versicherung, mit der Bitte den Schaden auf "Kulanzbasis" zu regulieren!

Je nach dem wie lange du schon bei der Versicherung bist und welche weiteren Verträge du bei dieser Gesellschaft hast, könnte es sogar sein das der Schaden zu 100 % von der Versicherung übernommen wird! Dafür musst du aber noch einmal mit der Versicherung verhandeln! Solltest du in den letzten Jahren Schadenfrei gewesen sein, sehe ich hier keine Probleme!

Eine Teilkaskoversicherung ist natürlich sehr wichtig, da folgende Gefahren versichert gelten: Sturm/Hagel, Diebstahl (auch Totalentwendung), Glasbruch und Wild (Reh)usw.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Morpheus


: Hallo,

: hoffentlich kann mir bei euch jemand helfen.

: Mir wurde vor einiger Zeit mein Außenspiegel vom Auto abgefahren. Das Auto stand an der Straße und es war nachts. Natürlich hat niemand von den Nachbarn etwas gesehen und so konnte der Verursacher unerkannt weiterfahren. Eine Anzeige bei der Polizei wurde gestellt.
: Nun habe ich heute von der Versicherung Bescheid bekommen, daß sie nur das Spiegelglas bezahlen, da der Wagen nur Teilkaskoversichert war.
: Der Spiegel war elektrisch verstellbar und beheizbar. Da die komplette Aufhängung, der E-Motor (nennt man das so?), die Verkleidung und alles was noch dazu gehört beschädigt bzw. abgerissen ist, nützt mir das Spiegelglas recht wenig.

: Kann die versicherung verweigern, den Rest von dem Spiegel zu bezahlen? Die Dame von der Versicherungsgesellschaft meinte, wenn es den Spiegel einzeln zu kaufen gibt, wird auch nur der bezahlt. Ansonsten würde man den kompletten Spiegel mit allem Drun und Dran bezahlen ... wo ist da die Logik? Wozu läßt man sein Auto denn dann versichern, wenn man sowieso den meisten teil selbst bezahlen muß?
: Nur das Spiegelglas ... soll ich mir das in den Wind kleben???

: Man ich bin sowas von sauer!

: Kennt sich jemand damit aus? BITTE!!!

: Liebe Grüße, Ina




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