Re: Rentenzahlung aus Haftpflicht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Punkinella am 09 Januar, 2006 um 12:34:45

Antwort auf: Rentenzahlung aus Haftpflicht von norbert am 07 Januar, 2006 um 17:47:47:

Besteht eine Schadensersatzpflicht, so hängt diese immer vom Einzelfall ab und nicht etwa von statistischen Lebenserwartungen. Man wird also zu betrachten haben, welche Gesamtumstände im jeweiligen Einzelfall gegeben waren. Hat ein Gericht entschieden? Haben die Parteien sich gütlich einigen können ? Meist wird mittels der statistischen Lebenserwartung und des Zinsfaktors ein Barwert errechnet um alles mit einer Zahlung abzugelten. Lebt man dann länger, so geht dies auf eigene Kosten, da mit dem Barwert alles abgegolten gilt.

: Hallo zusammen,
: wir haben im Bekanntenkreis kürzlich eine interessante Diskussion gehabt,sind aber noch zu keinem Resultat gekommen!

: Wir haben uns folgenden Fall vorgestellt: In den 60 er jahren verursacht jemand einen Autounfall bei dem eine Person ums Leben kommt. Der Hinterbliebenen wird eine Rente von der Versicherung des Verusachers zugesprochen. Nach damaligem Stand wurde die Rente nur der statistischen Lebenserwartung des Opfers entsprechend gezahlt (also, das Opfer war z.B. 28, statistisch wäre er damals 71 geworden, Rente gibts es genau bis zu dem Tag, auch wenn die Hinterbliebene länger lebt)

: Bei unserer Diskussion meinten einige dass das auch heute noch Gültigkeit hat, andere meinten, dass das mittlerweile geändert wäre, also auch für Fälle wie den oben beschriebenen.

: Weiss da irgendjemand was drüber?

: Grüsse + schonmal danke





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]