Re: Berufsunfähigkeit vererbbar ???


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Abgeschickt von Timo am 01 September, 2005 um 11:08:42

Antwort auf: Berufsunfähigkeit vererbbar ??? von Marie am 30 August, 2005 um 22:35:21:

Generell ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung an die im Vertrag versicherte Person gebunden. Versirbt diese versicherte Peron, so erlischt die Leistungspflicht des Versicherers. Ausnahme : Es ist im Vertrag eine Zahlung über des Ableben der versicherten Person vereinbart, meist ist die Leistungsdauer dann aber begrenzt (z.Bsp auf ein halbes Jahr)

ein unwiderrufliches Bezugsrecht hat keine Auswirkung auf die Leistungspflicht des Versicherers. Es gibt nur die Betzugsperson an, an die geleistet wird. Unwiderruflich bedeutet, dass dieses Recht nur mit Zustimmung der genannten Bezugsperson geändert werden kann.

Es wäre zu prüfen, ob dem Vertrag noch eine Zusatzversicherung angeschlossen ist, die in dem hier beschriebenen Fall weiter leistet.

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: mein Vater ist vor kurzem verstorben und hatte bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung mtl. bezahlt bekommen. Vor dem Tode hat er eine Angabe einer unwiderruflichen Begünstigten (mich seine Tochter) an die Versicherung mitgeteilt. Nachdem wir die Versicherung angerufen haben meinte man nur wörtlich. \\\"Wenn er tod ist, ist die Rente platt\\\". In den AGB´s steht dass die Erben nacht Todesfall bis zum Ablauf der Versicherung die mtl. Rente ausbezahlt bekommen. Ist das immer so? Was soll ich tun.
: Über eine Antwort wäre ich dankbar!!!

: Mit freundlichen Grüßen





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