Re: Ärger mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung


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Abgeschickt von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 08 Juli, 2005 um 16:03:34

Antwort auf: Ärger mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von Siegfried Schlüter am 10 Maerz, 2005 um 13:48:40:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es handelt sich um eine komplizierte Thematik, bei der mehrere rechtliche Aspekte in Betracht kommen können (z.B. ob "nur" Rücktritt vom Vertrag wegen so. vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung oder auch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss vorliegt).

Eine konkrete Antwort erfordert daher eine individuelle Prüfung, insbesondere auch der Ihrem Vertrag mit der BUZ zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Ich empfehle Ihnen, dies durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen.

Wenn sich der Versicherer in Verzug befindet (nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung) oder die Leitung endgültig ablehnt, können die Kosten dafür in der Regel auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Bitte beachten Sie unedingt,dass Ihre Ansprüche 6 Monate nach Ablehnung durch den Versicherer gem. § 12 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz verjähren können!

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht


: Jahrelang Beiträge bezahlt und wenn es mal drauf ankommt zahlt die Versicherung keinen Cent. Muss man jede Erkältung angeben und jede Krankmeldung? Hat man einen Anspruch auf Rückzahlung der Prämien ? Vielen Dank für eine schnelle Antwort





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