Re: UV


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Abgeschickt von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 08 Juli, 2005 um 15:54:59

Antwort auf: UV von sascha am 17 Juni, 2005 um 16:12:59:

Die Unfallversicherung zahlt nur bei teilweiser oder umfänglicher Invalidität, d.h. Dauerschäden. Falls bei Ihnen diese Gefahr besteht (Arzt fragen!), sollten Sie den Unfall melden, damit Ihnen keine s.g. Obliegenheitsverletzung vorgeworfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

: Hallo,

: hatte heute einen Arbeitsunfall, Schnittwunde 10cm, 1cm tief am linken Unterarm.

: Muss ich das der privaten UV melden und besteht die Möglichkeit auf finanzielle Entschädigung?

:
: Sascha





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