Re: PKV


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Abgeschickt von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 08 Juli, 2005 um 15:39:26

Antwort auf: PKV von Aarson am 06 Juli, 2005 um 12:56:52:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es handelt sich um eine komplizierte Thematik,bei der mehrere rechtliche Aspekte in Betracht kommen können (z.B. die sog. Wissenschaftflichkeits-Klausel aus den Bedingungen der PKV).

Eine konkrete Antwort erfordert daher eine individuelle Prüfung, insbesondere auch der Ihrem Vertrag mit der PKV zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Ich empfehle Ihnen, dies durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen. Wenn sich der Versicherer in Verzug befindet (nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung) können die Kosten dafür in der Regel auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht


: wenn ein Arzt ostheopathische Behandlungen verordnet und dazu einen bestimmten Therapeuthen empfiehlt, der Ostheopath ist, die PKV aber die Erstattung der Rechnung des Therapeuthen ablehnt weil nicht nach Gebührenziffern abgerechnet wird, was ist dann zu tun um dennoch zu einer Erstattung zu kommen?

: Danke für die Antworten





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