Re: HuG


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Abgeschickt von Fabia am 27 Mai, 2005 um 08:47:18

Antwort auf: HuG von Mike am 24 Mai, 2005 um 16:29:55:

Hallo,
Sondereigentum eines unter mir wohnenden Mieters? Sie meinen Eigentum des Mieters oder Aufteilung nach WEG?
Wenn jemand seine Immobilie selber bewohnt, bietet die Haftpflichtversicherung in der Regel einen guten Grundschutz. Der genaue Leistungsumfang hängt allerdings vom jeweiligen Versicherer bzw. dem von Ihnen gewählten Deckungsschutz ab. Sobald jedoch im Haus noch eine andere Partei wohnt, Sie also den Status eines Vermieters haben, greift Ihre Privathaftpflicht nicht mehr. In diesem Fall benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das nächste Problem ist, ob in einem solchen Fall nicht etwa grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung daher nicht leisten muss.
Fragen bei der Verbraucherzentrale kostet nichts.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0502/050207a.htm


: Ich liege mit einem Versicherer im Klinsch. Konstruierter Fall: Ich als Beitzer eines Mehrfahmilienhauses bewohne die PenthouseWE. Ein geplatzter Schlauch einer Waschmaschine beschädigt Sondereigentum eines unter mir wohnenden Mieters, sprich, z.B. dessen Wohnzimmerschrank. Geht die Regulierung in die PH oder in die HuG.

: Danke für den Support





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