Re: Restwert brutto netto


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Abgeschickt von Rainer am 04 Mai, 2005 um 15:58:27:

Antwort auf: Warum Restwertabzug brutto? von Jan am 03 Mai, 2005 um 11:52:06:

Tja das Schadenersatzrechtsänderungsgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die Restwertermittlung. Beim Restwert handelt es sich um den Wert für das konkret vorhandene unfallbeschädigte Fahrzeug, das durch den Geschädigten an einen Restwertaufkäufer veräußert werden kann. Insoweit kann von Mehrwertsteuerneutralität ausgegangen werden, da bei der Veräußerung weder auf Seiten des Verkäufers noch des Käufers die Mehrwertsteuerthematik eine Rolle spielt. Bei der Ermittlung des Restwertes muss der Sachverständige aber prüfen, ob es sich um ein Fahrzeug handelt, bei dem die Mehrwertsteuer aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten ausweisbar ist oder nicht, da die Frage der steuerlichen Behandlung des Fahrzeuges letztlich Auswirkungen auf den Gesamtwert haben kann.
Liegt ein unfallbedingter wirtschaftlicher Totalschaden eines Leasingfahrzeuges vor, ist laut LG Ravensburg zu beachten, dass vom Wiederbeschaffungswert nicht der Brutto-Restwert, sondern lediglich der Netto-Restwert abzuziehen ist.
(Urteil des LG Ravensburg allerdings vom 08.03.2001)
Im Internet: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02031.htm

Alles klar?

: Hallo zusammen,

: warum wird bei der Totalschadenabrechnung im Kaskofall bei vorsteuerabzugsberechtigten der Wiederbeschaffungswert richtigerweise netto, der Restwert aber komischerweise brutto angesetzt?

: Wer kann mir das logisch erklären?

: Vielen Dank für die Hilfe
: JAN





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