Re: übernahme Schadensfreiheitsrabatt Oma


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Delta77 am 15 April, 2005 um 21:30:42:

Antwort auf: übernahme Schadensfreiheitsrabatt Oma von Sandy am 13 April, 2005 um 10:37:22:

Das wird leider nicht möglich sein, da der Schadensfreiheitsrabatt Ihrer Oma nicht durch Ihre Mithilfe entstanden sein kann! Oder fahren Sie seit Ihrem achten Lebensjahr unfallfrei?
Die Fahrzeug-Versicherung endet erst mit dem Abmelden des Pkw. Hier sollte überlegt werden, ob der Schadensfreiheitrabatt aus dem Vertrag durch Ihre Eltern übernommen werden kann. Der Schadensfreiheitsrabatt verfällt in der Regel erst nach zwei Jahren.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]