Re: Kapital-Lebensversicherung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Forumgast am 10 April, 2005 um 19:45:07:

Antwort auf: Kapital-Lebensversicherung von Debby am 09 April, 2005 um 08:58:30:

Nicht leicht zu verstehen sowas! Wurden zur gegenseitigen Absicherung zwei Lebensversicherungen abgeschlossen und zwar aus vermeintlich steuerlichen und provisionstechnischen Gründen über Kreuz? Wenn ja, dann können Sie jetzt natürlich nicht die versicherte Person austauschen. Das Bezugsrecht für den Todesfall müßte eigentlich Ihnen nach wie vor zustehen. Versuchen Sie als VN den Vertrag zu kündigen oder in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Der Rückkaufswert müßte wenn dies für den Erlebensfall so festgelegt wurde Ihnen zustehen.


: Ich habe 1993 eine Kapital-Lebensversicherung mit meinem damaligen Ehemann abgeschlossen.Wir haben damals gebaut und diese Versicherung ist mit im Haus eingebunden. Es bestehen zwei Verträge. In der Zwischenzeit habe ich mich scheiden lassen und bin seit 2 Jahren wieder verheiratet. Ich habe damals unser Haus behalten und mein jetziger Ehemann und ich haben auch alle Beiträge bis heute geleistet.
: Mein Exmann hatte damals eine Auszahlung bekommen und ist auch nicht mehr im Grundbuch eingetragen.Mein Problem besteht darin,das ich aus der einen Versicherung den Eintrag "Versicherte Person" den Namen meines Ex.Ehemannes nicht ändern kann.Denn beim Todesfall würde dann mein jetziger Ehemann nichts aus hieraus bekommen,sondern mein Ex-Mann.Meine Frage
: lautet:Kann man den Mamen meines Ehemannes nicht einfach eintragen?
: Und was ist bei einer Kündigung? Geht mir dann Kapital verloren?
: Mit freundlichen Grüßen
: Debby




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]