Re: Fahrlässigkeit - Bindet Strafbefehl Kasko-Versicherung...?


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Abgeschickt von Mephisto am 06 April, 2005 um 18:59:46

Antwort auf: Re: Fahrlässigkeit - Bindet Strafbefehl Kasko-Versicherung...? von Gast am 01 April, 2005 um 12:15:22:

@ Gast

Meine Überlegung war folgende:

In besagtem Strafbefehl wurde der Tatbestand als einfach fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung abgeurteilt.
Nun ist es so, dass die Straßenverkehrsgefährdung den Unfall tatbestandlich quasi mit "enthält"; ansonsten wäre es ja lediglich Trunkenheit im Verkehr.
Weiterhin gibt es meines Wissens keinen qualitativen Unterschied zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Fahrlässigkeit, insbesondere decken sich die Definitionen vom Wortlaut her bereits.
( I.S. des Außerachtlassens der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ).

Daher bin ich der Meinung, dass der selbe Sachverhalt nicht einerseits strafrechtlich als "einfach", und andererseits zivilrechtlich als "grob" fahrlässig beurteilt werden kann.

Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.

MfG

Mephisto





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