Re: Betrug


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Abgeschickt von HanSolo am 27 Juli, 2004 um 14:49:18:

Antwort auf: Betrug von Björn Hambach am 26 Juli, 2004 um 14:03:05:

: Da die Versicherung ja vermutlich noch nicht bezahlt hat könnte es sich höchstens um versuchten Betrug handeln.

: Es kommt dabei auf die Formulierung im KVA an.

: Der Verdacht einer Gefälligkeitsbescheinigung liegt nahe. Das ist insbesondere dann der Fall wenn auf Basis des KVA abgerechnet werden soll.

: Warum hat er das Teil denn nicht gekauft und der Versicherung die Rechnung zum Ausgleich übersandt?

Es gibt für dieses Teil zwar ein Nachfolgemodell, da es sich aber gleiczeitig um eine Art Glücksbringer handelt, kommt für den Geschädigten nur die Repartur in Frage.

Das Teil kann man nicht so einfach kaufen, sondern der Händler muss in ganz Europa nach diesem Teil suchen, Daher war auch nur ein unverbindlicher Kostenanschlag möglich!





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