Re: Hausratsversicherungsschaden durch Explosion


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Abgeschickt von Armin Meier am 07 Maerz, 2005 um 11:52:01:

Antwort auf: Hausratsversicherungsschaden durch Explosion von Ulrich Beckert am 04 Maerz, 2005 um 20:47:57:

Der Versicherungsort umfaßt z.Bsp. Waschmaschinen und Trockner in Gemeinschaftsräumen nach
VHB 84 ebenfalls nicht.
Die Hausratversicherung hat halt anderen Schutz als eine Wohngebäudeversicherung.

Sie können sich ja mal an den Versicherungsombudsmann wenden.
Näheres siehe :
http://www.versicherungsombudsmann.de
http://www.versicherungsombudsmann.de/727.html

Die nachstehende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungen der jeweiligen Bedingungen auf:
http://www.innosystems.net/info/html/hausrat3.htm





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