Re: Gebäudeversicherungs-Schaden durch Feuerwerkskörper


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Abgeschickt von D. Schneider am 27 Februar, 2005 um 20:46:18:

Antwort auf: Gebäudeversicherungs-Schaden durch Feuerwerkskörper von Dragi am 15 Februar, 2005 um 16:38:39:

Rund 34 Millionen Euro zahlen die deutschen Versicherer jedes Jahr für über 20.000 Schäden in der Advents- und Weihnachtszeit und in der Silvesternacht.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein, es darf aber kein Cabriodach sein. Nur in den seltensten Fällen erkennen Versicherungen größere Schäden durch explodierende Kracher an. Erfahrungsgemäß passiert dabei nämlich fast nichts, leichte Schmauchspuren können meist sogar wegpoliert werden.

Bei der Verbrennung von Schwarzpulver laufen viele verschiedene Reaktionen (teilweise sehr komplexe) ab und u.a. auch Explosionsreaktionen:
N2O + CO ---> N2 + CO2

NO + CO ---> 1/2 N2 + CO2

In bunten Feuerwerkskörpern werden aber neben/statt Schwarzpulver viele verschieden Effektfüllungen verwendet.

In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).Neben dem Sprengstoffgesetz gibt es weitere Vorschriften und Gesetze, die das SprengG näher erklären oder in angrenzende Rechtsgebiete gehören. Neben den Verordnungen und der Verwaltungsvorschrift zum SprengG sind z.B. das Waffengesetz, die Gefahrgutverordnung Straße und die Gewerbeordnung zu beachten.

Die Gebäude-Feuerversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung zahlt eigentlich bei Brand und Explosion. Eine Lücke gibt es nur bei Verträgen, nach denen ,,Zubehör auf dem Grundstück" nicht versichert ist. Hier wird für Explosionen in Briefkästen an Pfosten oder Grenzmauern nicht gezahlt. Sie müssten also wenn der Schaden bereits beseitigt ist, mittels Fotos und Zeugen der Versicherung nachweisen, dass eine Explosion stattgefunden hat. Und die Zeit rennt, weil Ihr Anspruch nach einiger Zeit verjährt. Ermitteln Sie auch mal, welche Versicherungsbedingungen genau für Ihren Vertrag gelten.





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