Re: Hundehaftpflicht Schadensfall


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Abgeschickt von Björn Hambach am 15 Juli, 2004 um 12:27:07

Antwort auf: Hundehaftpflicht Schadensfall von Bianka am 28 April, 2004 um 18:58:32:

Als Kunde haben sie Mitwirkungspflichten, sogenannte vertragliche Obliegenheiten.

Schicken Sie die defekte Brille mit dem KVA schnellstmöglich an die Versicherung.

Sollten Sie dann eine Schadensablehnung bekommen,
würde mich die Begründung interessieren.

Vermutlich wird nach Einsendung der Brille der Zeitwertschaden ersetzt.

Sie haben nach Abschluss der Schadensregulierung durch Zahlung mit Regulierungsschreiben ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nur für den einzelnen Vertrag.

Sie können dann innerhalb eines Monats den Vertrag aufgrund der Schadensablehnung kündigen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



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