Re: Versicherung eines Kindes


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Abgeschickt von DiMa am 03 Juni, 2012 um 11:40:47:

Antwort auf: Versicherung eines Kindes von Schöpf am 14 Dezember, 2011 um 14:14:22:

Das ginge nur, wenn ein Elternteil privatversichert wäre. Dann wäre das Verlangen der Versicherung bzgl. Gesundheitsfragen nicht rechtens. Wir sind im deutschen Versicherungsrecht, und nicht bei Wünschdirwas, daher hilft ein Blick ins Gesetz genauer gesagt ins Versicherungsvertragsgesetz:

§ 198 VVG
"Kindernachversicherung"


(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.

(2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine höhere Gefahr, ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags höchstens bis zur einfachen Prämienhöhe zulässig.

(3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.


: Vor kurzem sind mein Lebensgefährte und ich szolze Eltern eines Sohnes geworden, der zunächst bei ihm in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert wurde. Nun hat sich herausgestellt, dass unser Sohn gesundheitlich gehandicapt ist, Ein zehntägiger Aufenthalt im Krankenhaus und diverse Termine bei Bewegungstherapien haben uns jetzt den Entschluss fassen lassen, ihn privat über meine Versicherung zu versichern. Allerdings will diese jetzt die Gesundheitsfragen geklärt haben, obwohl wir noch in der zweimonatigen Frist nach der Geburt wechseln wollten.Ist dies rechtens?

: Herzlichen Dank!





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