Re: Kündigung Gebäudehaftpflicht


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Abgeschickt von Berg am 23 Mai, 2012 um 14:10:47:

Antwort auf: Kündigung Gebäudehaftpflicht von speedy am 20 Mai, 2012 um 18:31:33:

Uns half damals die Tatsache, dass nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gerechnet ab Leistung oder Ablehnung gekündigt werden kann. Schau mal in die Versicherungsbedingungen.

§ 96 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) lautet:

Kündigung nach Versicherungsfall

(1) Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls ist jeder Teil berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.

(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

(3) Kündigt der Versicherungsnehmer, so gebührt dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, so gilt das gleiche in Ansehung desjenigen Teiles der Prämie, welcher auf den dem Schaden entsprechenden Betrag der Versicherungssumme entfällt; von der auf den Restbetrag der Versicherungssumme entfallenden Prämie gebührt dem Versicherer nur der Teil, welcher der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.


: Hallo,
: ich habe ein Haus gekauft und muss damit ja leider die bestehende Gebäudehaftpflicht erstmal übernehmen. Nun möchte ich schnellstens kündigen aber die Versicherung möchte mir nicht anteilig den Beitragssatz zurückzahlen. In den Kündigungspassus (Erwerb) steht allerdings nicht drin, im Gegensatz zu anderen Kündigungsgründen, das eine anteilige Rückzahlung nicht geht.
: Gilt hierbei das allgemeine Versicherungsrecht das eine anteilige Rückzahlung erstattet, oder muss ich mir von dieser Versicherung den Nepp gefallen lassen. Sollte vielleicht erwähnen das wir vorher als Mieter dort gewohnt haben und seit knapp 10 Monaten um Begelichung des Hagelschadens mit dieser Gesellschaft kämpfen müssen. Die alte Dame (ehem Hausbesitzer)wurde bei Abschluss der Versicherung nach Strich und Faden übern Tisch gezogen.





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