Re: Rückkaufswert Lebensversicherung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Dexter am 25 Maerz, 2012 um 03:49:46

Antwort auf: Re: Rückkaufswert Lebensversicherung von MBV am 23 November, 2007 um 10:23:25:

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Versicherung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung kündigen zu lassen. Der „LV – Doktor“ ist eine eigenständige Gesellschaft, die im Sinne der Kunden die Versicherungen ganz speziell kündigt und damit allein schon fast immer einen höheren Rückkaufswert erreicht. Nach der Auszahlung des Rückkaufswertes beginnt die eigentliche Arbeit des LV - Doktors. Jetzt werden bestimmte Klauseln der Verträge - teilweise auch die gesamten Verträge an sich - angefochten. Das gesamte Verfahren kann sehr lange dauern. Jedoch kam immer die Nachricht von den Kunden, dass mit einem Mal 200, mal 50, auch mal 500,-€ vom LV - Doktor überwiesen wurden (Nach der Auszahlung des Rückkaufswertes). Dies liegt einfach zum Teil daran, dass einzelne Verfahren, die nur Teile der Vertragsklausel betreffen - gewonnen wurden. Somit mussten die Gesellschaften den Teil, der durch diese Klauseln "falsch berechnet" wurde, zurück zahlen. Zum anderen Teil liegt es auch daran, dass der "LV - Doktor" erst einmal viele "Probeanträge" vor Gericht "ausprobiert“ haben. Erst wenn diese Klagen erfolgreich waren, kamen die "richtigen Verträge" gleich in großen Mengen mit der gleichen Klage hinterher. Der Erfolg spricht für sich. Viele Versicherer zahlen freiwillig die vom LV - Doktor geforderten Summen, da die gesamte Branche Angst vor einem "Referenz - Urteil" hat. Auf dieses könnte sich der LV - Doktor dann sofort wieder berufen. Ein gutes Beispiel ist der "BGH - Scherz" von Dez. 2010. Bevor das Ganze zum EUGH ging, zahlten einige Versicherer freiwillig. Ich arbeite seit 2003 mit dem "LV - Doktor und habe bisher ( ausser dass die Verfahren aus o.A. Gründen sehr lange dauern können) nur gute Erfahrungen gemacht. Die meisten anderen Gesellschaften dieser Art gibt es meistens nur für ein paar Monate, danach verschwinden sie von der Bildfläche oder halten ihre Versprechen nicht. Mein persönliches Urteil: "gut". Nähere Infos findet man unter http://ad.proconcept.ag/?p=1&ref=12827&se=1




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]