Keine Erstattung der Mwst. nach Totalschaden


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Abgeschickt von Mike am 08 Januar, 2010 um 21:12:54:

Hallo Forumleser,
auf folgenden SV suche ich nach einer Antwort.
Durch einen Verkehrsunfall wurde mein PKW zum wirtschaftlichen Totalschaden. Laut Gutachten beträgen die Reparaturkosten inkl. Mwst. 28.500 € Der Wiederbeschaffungswert inkl. Mwst. liegt bei 20500,- € abzüglich Restwert von 2100,- €. Zwischenzeitlich wurde ein Ersatzfahrzeug bei Privat zum Preis von 20.000 € gekauft. Händlereinkauf laut Schwacke 18.750 € und Händlerverkauf 23.500 €. Durch die gegnerische Versicherung wurde jetzt aber nur vom verunfallten PKW der Restwert in Höhe von 2100 € abgezogen also 18.400 € Des Weiteren wurde die in der Restsumme von 18.400 € enthaltene Mwst. in Höhe von 3496 € ebenfalls in Abzug gebracht, da laut Aussage der Versicherung bei der Ersatzbeschaffung des Neufahrzeuges von Privat keine Mwst. angefallen sei. Ist der Abzug der Mwst. rechtens???? Die Versicherung beruft sich dabei auf das Urteil des BGH aus dem Jahre 2002.

Danke für eure Hilfe!
Mike



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