Frage zu Autodiebstahl


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Abgeschickt von Iris Cloppenburg am 29 September, 2009 um 19:48:24

Jemand ist sein Auto geklaut worden. Es war ein älteres Auto was leicht zu öffnen war. Es ist bekannt, dass bei dieser Marke viele Schlüssel passen, nicht nur der Eigene.
Nach festellen des Schadens wurde Anzeige bei der Polizei gemacht und der Schaden der Versicherung gemeldet. Am abend wurde das Auto von der Polizei gefunden und sichergestellt. Nach der Spurensicherung wurde das KFZ dem Besitzer wieder übergeben. Das KFZ hat einen Motorschaden. Die Polizei konnte keine Beschädigung an den Schlössern feststellen, sagte aber, dass zur Zeit eine Serie von Diebstählen ist, bei der überall keine Spuren zu sehen sind.
Der Sachverständige der Versicherung stellte einen Totalschaden fest und schrieb in Gutachten, das Auto ohne zu Spuren zu öffen ist.
Der Geschädigte möchte das Auto trotzdem reparieren und warten seit 6 Wochen auf eine Freigabe der Versicherung.

Ist es richtig, dass es eine Sperre von 4 Wochen gibt, in der an dem Auto nichts gemacht werden darf?
Muß der Geschädigte trotzdem die Versicherung in der Zeit weiter zahlen, obwohl er von der Versicherung nicht erlaubt bekommt das Auto zu nutzen?
Für welche Zeit steht dem Geschädigten ein Leihwagen zu?
Der Versicherungsnehmer hat von der Versicherung nie Versicherungsbedingungen ausgehändigt bekommen. Evtl häte dort was von den 4 Wochen gestanden.




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