Restdauer der Haftpflichtversicherung als Berechnungsgrundlage?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Ilona am 30 Mai, 2009 um 00:31:36

Hallo miteinander.

Ich bin schon seit 6 Jahren bei einer HP-Versicherung, die nächstes Jahr ausläuft. Bis heute hatte ich keinen Grund diese zu beanspruchen. Als ich mich aber heute an den Mitarbeiter der Versicherung wendete und ihm die Daten übermittelte(es geht um die Beschädigung eines Projektors) antwortete er mir sinngemäß: "Wir überweisen dem Beschädigten aus Gründen der Kulanz folgenden Betrag (nach Angaben des Beschädigten ist der Zeitwert mindestens dreifach so groß wie dieser Betrag) und das ist schon viel mehr als man für so ein Altgerät normalerweise kriegt. Verstehen Sie, ich kann bei der Versicherung nicht größere Summe aushandeln, da Sie den Versicherungsvertrag nächstes Jahr nicht verlängern wollen."

Meine Frage: ist das tatsächlich so? Der Beschädigte ist jedenfalls nicht einverstanden mit solcher Entschädigung.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]