Regulierungszeitraum KFZ Kaskoschaden / Diebstahl


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Thomas am 27 Februar, 2009 um 18:06:24

Hallo Zusammen,

vor gut 5 Wochen wurde mein PKW nachts von der Straße weg gestohlen. Telefonische Schadensanzeige bei der Versicherung sowie pol. Anzeige erfolgte direkt am nächtsen Morgen. Alle geforderten Unterlagen, Schadensanzeige, PKW Schlüssel, Kopien von Brief und Schein sowie alle Rechnungen und Verträge im Original an die Versicherung gesendet. Ebenso die Abmeldebestätigung. Die 4 wöchige Wartefrist ist nun seit einigen Tagen verstrichen. KFZ Papiere liegen der Versicherung nun auch im Original vor. Ebenso das Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren erfolglos eingestellt wurde.
Nun bin ich davin ausgegangen, das ich jetzt mit zügiger Erstattung des Zeitwertes rechnen kann. Dies scheint nicht so zu sein. Die Versicherung möchte nun noch eigene Ermittlungen anstellen, so z.B. die KFZ Schlüssel untersuchen lassen (die sie schon seit 5 Wochen hat) und weiss der Teufel wasnoch alles.

Ich verstehe ja das sich eine Versicherung selbst absichern muss. Aber die nun plötzlich noch erforderlichen Ermittlungen, die vorher nie zur Sprache gekommen sind, empfinde ich als blanke Verzögerungstaktik.

Meine Frage ist, ist dieses Vorgehen der Versicherung üblich und korrekt und ich bin nur zur empfindlich oder wollen die wirklich Zeit gewinnen ? Welche Erfahrungen haben andere gemacht ? Lohnt es sich, sich dagegen zu wehren oder ist das eher kontraproduktiv ?

Vielen Dank an diejenigen die sich die Zeit nehmne mir zu antworten.

Grüße aus B
Thomas



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]