Erst Übernahme des Schadensfalls, dann Ablehnung


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Abgeschickt von Wolfgang am 14 Januar, 2009 um 14:28:51

Hallo,
mein Schwiegervater hatte einen Wasserschaden im Bad, worauf auch der Parkett im Schlafzimmer beschädigt wurde.
Er hat div. Versicherungen (Gebäude, etc.) und hat den Schaden seiner versicherung auch umgehend gemeldet. Als Antwort bekam er eine Zusage per Email zur Übernahme des Schadens durch die Versicherung. Anschließend beauftragte er die Handwerker zur Behebung des Schadens. Nach Einreichen der Rechnungen kam dann die Antwort der Versicherung, dass dem Mitarbeiter ein fehler unterlaufen sei und der Schaden nicht übernommen werden könnte.
Nun meine Frage:
- Was kann man dagegen tun?
- Die Kosten bleiben bis jetzt an ihm hängen.

Bitte um Rat und ggf. Verlinkung zu Urteilen.

Vielen Dank
und Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang



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