Re: Teilkasko oder Vollkasko


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Abgeschickt von MBV am 12 August, 2008 um 10:43:59

Antwort auf: Teilkasko oder Vollkasko von Bernard Pietsch am 28 Juli, 2008 um 12:07:35:

Hallo,soviel ich weiß ist dafür die Teilkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.Da es sich um Folgeschäden bei Einbruchdiebstahl handelt.Allerdings macht mich das mobile Gerät etwas zu schaffen, dort könnte das Problem sein.

Wenn bei einem Autoeinbruch nicht nur die Scheibe, sondern auch der Lack an der Türe und evtl. auch die Innenverkleidung beschädigt wird, betrifft das die TK, oder VK - unter der Voraussetzung, dass etwas mobiles entwendet wurde.





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