Re: Rücknahme einer Zusage


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Abgeschickt von MBV am 12 August, 2008 um 10:33:34

Antwort auf: Rücknahme einer Zusage von Bernd Sch. am 03 August, 2008 um 13:38:41:

Hallo,das kann man nicht so einfach beantworten.Es kommt an was die Versicherung geschrieben hat.Meistens ist eine Höchstsumme angegeben,wenn diese dann durch Angebote überschritten wird,kann es passieren das die Versicherung einen Gutachter schickt.Aber es ist schon komisch von der Zusage zurück zu treten.


Unsere Gebäude-Versicherung hat uns schriftlich die Zusage gegeben, eine Sachbeschädigung am Gebäude zu regulieren.

: Nun, nachem wir ihr die Angebote vorgelegt haben, nimmt sie ihre gegebene Zusage zurück und weigert sich den Schaden zu reguliern.

: Inwieweit ist die schriftliche Zuage der Versicherung bindend ?





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