Teilkasko oder Vollkasko


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Abgeschickt von Bernard Pietsch am 28 Juli, 2008 um 12:07:35

Wenn bei einem Autoeinbruch nicht nur die Scheibe, sondern auch der Lack an der Türe und evtl. auch die Innenverkleidung beschädigt wird, betrifft das die TK, oder VK - unter der Voraussetzung, dass etwas mobiles entwendet wurde.



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