Re: Benziklausel??beim einkaufen??


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Abgeschickt von Coach am 25 Juni, 2008 um 12:29:27:

Antwort auf: Benziklausel??beim einkaufen?? von derunglücksrabe am 18 Maerz, 2008 um 20:49:34:

Ja, die Benzinklausel greift hier eindeutig!!! Die KFZ-Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin muss den Schaden tragen, könnte sich aber in diesem Fall wieder an Sie wenden, Sie müssten dann den Schaden aus eigener Hosentasche bezahlen, da hierfür Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht dafür aufkommt, ausschluss durch die Benzinklausel !!!!! U. a. steht darin: Ein- und Austeigen, Be- und Entladen!!! Sie wollten Be- bzw. Entladen, das ist das Entscheidende.

Also immer schön aufpassen was mann macht und vor allem sollte man sich immer die Versicherungsbedingungen genauestens durchlesen, bevor man einen Vertrag unterschreibt, dann hätten Sie zumindest gewusst, das in solch einem Fall niemals die Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommt. Die Privathaftpflichversicherung zahlt nicht in allen Schäden die vorkommen, dies ist immer ein Irrtum von fast allen, die eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen - besseren Berater suchen sage ich nur.

Dummheit ist nicht immer und nicht überall versichert!! Sorry, ist aber so





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