Re: Übersendung neuer Versicherungsbedingungen


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Abgeschickt von C.L. am 11 Juni, 2008 um 18:59:35:

Antwort auf: Übersendung neuer Versicherungsbedingungen von Rolf am 10 Juni, 2008 um 07:46:34:

: Kann eine Versicherung mir plötzlich während eines laufenden jährlichen Versicherungsvertrags ein neues Regelwerk mit Bedingungen übersenden ? Werden diese kleingedruckten Bedingungen automatisch gültig, wenn ich nicht kündige ?

Gem. § 5a Abs. 2 S.2 VVG (alt) hat der VR den Nachweis über den Zugang und das Widerrufsrecht zu erbringen, denn Allgemeine Versicherungsbedirigungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie dem VN bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden oder, im Falle der späteren Aushändigung, wenn er den Bedingungen nicht widerspricht, was aber voraussetzt, dass er zuvor über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist.
Eine Regelung im neuen VVG hab ich auf die schnelle nicht gefunden, aber vielleicht kennt diese ja jemand hier .........



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